Ihre Immobilie und Pflegeheimkosten – Was Sie dazu wissen müssen
Vielen ist nicht bewusst, dass bei einem späteren Pflegeheimaufenthalt grundsätzlich das gesamte Vermögen heranzuziehen ist, wenn die eigene Rente nicht ausreicht. Das Familienheim gilt in manchen Fällen zwar als Schonvermögen, aber das Sozialamt kann i. d.R. nach dem Tod des Bedürftigen die Leistungen der letzten 10 Jahre zurückfordern. Die Erben könnten gezwungen sein, dann die Immobilie zu verkaufen. Auch Schenkungen kann das
Sozialamt später noch zurückfordern – in der Regel innerhalb von 10 Jahren. Im Rahmen des Vortrags werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt und Anregungen gegeben, wie das Vermögen langfristig in der Familie erhalten werden kann.
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10,00 €Gebühr:
- Kursnummer: 26F1926
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Start:Mo. 08.06.2026
17:00 UhrEnde:Mo. 08.06.2026
18:30 Uhr -
Kursleitung:
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Ort:
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Fachliche Beratung: