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Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit Mehrere Hände liegen übereinander als Zeichen der Zusammenarbeit

(Schwer-) Behinderung: Rechte im Alltag und bei der Arbeit

Einen Antrag auf (Schwer-)Behinderung stellen – das wirft für Betroffene oft zahlreiche Fragen auf: Was bedeutet der Grad der Behinderung und wie wird er ermittelt? Wer gilt als schwerbehindert und wer als gleichgestellt? Wann stehen bspw. ein Behindertenparkplatz und wann ein Anspruch auf eine Begleitperson im ÖPNV zu? Diese Fragen beantwortet Ihnen in dieser Veranstaltung ein erfahrener Anwalt. Zudem erhalten Sie Informationen über steuerliche Vergünstigungen, den Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes.

Weitere Hinweise

In Zusammenarbeit mit dem Sozialverband VdK Sachsen e.V.