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Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI Grundkurs

In diesem Kurs wird ein von den Pflegekassen anerkanntes Schulungskonzept vermittelt.

Die Teilnehmenden sollen im Sinne niedrigschwelliger Betreuung und Entlastung insbesondere dazu befähigt werden:

- Pflegebedürftige und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung, z.B. Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, zu betreuen,

- pflegende nahestehende Personen im häuslichen Bereich stundenweise zu entlasten,

- haushaltsnahe Dienste zu leisten,

- im Alltag und bei der Pflege zu begleiten,

und damit der in § 45c Absatz 3a Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch genannten Zielsetzung gerecht werden.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Nachbarschaftshilfe nach §45a SGB XI und § 6 BetrAngVO ausüben dürfen volljährige Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem zu betreuenden Menschen leben, diesen nicht pflegen und nicht verwandt bis zum 2. Grad sind.