





Meine Kinder – Deine Kinder – Unsere Kinder: Testamentsgestaltung in Patchwork-Familien
Sind in einer Familie Kinder aus mehreren Beziehungen vorhanden, so hängt die Beteiligung der Kinder am Nachlass der Eltern vom Zufall ab, welcher Elternteil zuerst verstirbt: Das führt oft zu unvorhergesehenen Ergebnissen: Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Nachlass des Verstorbenen an dessen gesetzliche Erben fällt, also an die Ehepartnerin / den Ehepartner und die Kinder des Erblassers. Die einseitigen Kinder des überlebenden Partners gehen leer aus. Nach dessen Tod fällt der gesamte Nachlass an dessen Kinder, die einseitigen Kinder des zuerst Verstorbenen erhalten nichts.
In jeder Patchwork-Familie ist es daher notwendig, ein Testament zu errichten, um die Hinterbliebene und den Hinterbliebenen abzusichern und für eine gerechte Verteilung unter den Kindern zu sorgen. Oft sind zusätzlich Pflichtteilsverzichte und lebzeitige Zuwendungen sinnvoll. Ein "Berliner Testament" ist für Patchworkfamilien in aller Regel nicht geeignet.
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Gebühr:
- Kursnummer: 25F1935
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Start:Di. 27.05.2025
17:00 UhrEnde:Di. 27.05.2025
18:30 Uhr -
Kursleitung:
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Ort:
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Fachliche Beratung: